Bedingungen für die Verleihung:
a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium des VKAG,
oder
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines aktiven Mitglieds des VKAG,
oder
c) eine mindestens 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit in einem aktiven Mitglied des VKAG,
oder
d) eine mindestens 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in einem aktiven Mitglied des VKAG, sofern die zu ehrende Person das 30. Lebensjahr vollendet hat,
oder
e) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Jugendbereich eines aktiven Mitglieds des VKAG, sofern die zu ehrende Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.